Wartung und Prüfung von kraftbetätigten Toren


Immer häufiger kommt es bei kraftbetriebenen Garagentoren im privaten Bereich zu schweren Unfällen. Der Komfort eines automatischen kraftbetriebenen Garagentores ist heute schon zum Standard geworden. Auch ältere Modelle werden daher oft nachgerüstet, ohne dabei jedoch auf die durch die Automatisierungen entstehenden Gefahrenpotentiale zu achten.


Sicherheitseinrichtungen

In den meisten Fällen wird das Augenmerk nur auf den Antrieb gelenkt. Die dazu nötigen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Personen und Fahrzeugen, wie Sicherheitskontaktleisten, Überwachungslichtschranken, Kontaktschleifen, Sicherheitsrutschkupplungen, Warnschilder, Signalanlagen werden oft vernachlässigt oder unterschätzt.

Hinweise dazu werden beim Verkauf meist gar nicht erst gemacht oder nicht beachtet.

 


Was sagt der Gesetzgeber?

Für kraftbetriebene Türen und Tore in Industrie und Gewerbe gibt es klare Prüfvorschriften. Diese werden in den UVV- / BG-Vorschriften geregelt und verpflichten den Arbeitgeber zur erstmaligen Abnahme sowie regelmäßigen Prüfungen. Im privaten Bereich hingegen kommt es kaum bis gar nicht vor, daß neu eingebaute oder gar erst nach Jahren nachgerüstete Tore, auf die gültigen Sicherheitsbestimmungen überprüft werden.

Diese Tore, die sich auf Knopfdruck oder sogar per Sensor öffnen und schließen, sind aus vielen Gebäuden nicht mehr wegzudenken. Für diese kraftbetätigten Tore gelten besonders umfangreiche Bestimmungen zur Prüfung und Wartung, denn Unfälle können hier schnell unabsehbare Folgen haben. Um Unfälle zu verhüten, schreiben u.a. die DIN-Richtlinie eine Prüfung vor der Inbetriebnahme, sowie eine mindestens jährlich durchzuführende Folgeprüfung verbindlich vor.

Das wir zwar nicht behördlich kontrolliert, und ein fehlender Prüfnachweis alleine wird auch bisher nicht sanktioniert, jedoch bekommt man im Schadensfall große Probleme mit der Haftpflichtversicherung. Die braucht nämlich nicht zu zahlen, wenn der Betreiber der Toranlage seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist. Dazu gehört eine regelmäßige Prüfung und Wartung von Tor und Antrieb. Wenn man dann einen solchen Schaden selbst bezahlen muß, insbesondere wenn es sich um einen Personenschaden handelt, kann das bis zum finanziellen Ruin führen. Kein Grund also, die geltenden DIN EN - Vorschriften zur Prüfpflicht leichtfertig zu ignorieren.

 


Prüfung und Wartung

Wir sind im Kreis Aachen, Düren, Köln und Umgebung als sachkundige Prüfer für diese automatischen Tore im Einsatz. Auch in Sachen Instandsetzung und Ersatzteile sind wir für Sie da. Sie erhalten bei uns Teile aller großen Hersteller, wie Hörmann, Novoferm, Alulux, Normstahl, Siebau, etc.

Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie einen Prüfnachweis in Form eines Prüfprotokolls oder eines Prüfbuches. In diesem Dokument werden die durchgeführten Prüfschritte dokumentiert und die Nutzungssicherheit zum Zeitpunkt der Prüfung bescheinigt.

Mal abgesehen von der rechtlichen Seite gibt es natürlich auch noch einige andere Gründe, die für eine regelmäßige Überprüfung und Wartung eines automatischen Garagentores sprechen:

  • - Erhalt der Garantieansprüche gegenüber Tor- und Antriebshersteller (zw. 5 und 10 Jahren nach EInbau
  • - Sicherstellung von zuverlässiger Funktion und Laufruhe
  • - Minimierung von Abnutzung und Verschleiß beweglicher Teile


Zu unserem Angebot gehören unter Anderem:

  • - Technische Prüfungen gemäß Herstellerrichtlinien / DIN EN / TPrüfVO / UVV-Vorschriften etc. an privaten Garagentoren (Schwingtore, Sectionaltore, ...) Industrietoren, Drehtoranlagen uvm. Ersatzteilbeschaffung
  • - Reparaturen von Garagentorantrieben und Garagentoren